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   OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08   

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https://dejure.org/2008,17311
OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2008,17311)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2008,17311)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2008,17311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufung: Ausschließung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ausschließung neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel durch das Berufungsgericht; Begriff der Nachlässigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 282; ; ZPO § ... 283; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 528 Abs. 1; ; ZPO § 528 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ausschließung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel durch das Berufungsgericht; Begriff der Nachlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08
    In diesen Grundsätzen zum Ausdruck gebracht ist - u.a. - , dass die versagte Zulassung neuen Vorbringens nicht willkürlich sein und damit nicht erkennbar gegen das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verstoßen darf, weshalb die unberechtigte Zurückweisung neuen Vorbringens in einem nicht rechtsfähigen Urteil (hier einem [gleichgestellten] Beschluss) die Verfassungsbeschwerde zu begründen vermag, wenn ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG (hier in Form eines Willkürverstoßes, vgl. dazu allgemein BVerfGE 62, 192; 80, 51; 86, 62; 96, 203; siehe auch Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 321a Rn. 11 m.w.N.) vorliegt (vgl. BVerfG, NJW 1980, 278; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl. § 531 Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02

    Berücksichtigung neuer Beweismittel nach Schluss der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08
    Jederzeit zulässig sind damit nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgefundene oder entstandene Beweismittel (nova reperta und nova producta; vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 34; OLG Saarbrücken; OLGR 2003, 239).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07

    Hinweispflicht und neues Vorbringen im Zusammenhang mit einem Werkvertrag:

    Entsprechend ist eine (ausreichende) einfache Fahrlässigkeit, neuen Vortrag nicht bereits in erster Instanz geleistet zu haben, stets dann anzunehmen, wenn schon nach altem Recht mit dem unterbliebenen Vorbringen entgegen einer Fristsetzung in erster Instanz oder unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht nach § 282 ZPO gehandelt wurde (BGH VersR 2007, 373; OLG Rostock OLGR 2009, 215).

    Jede Partei muss mit einer Zurückweisung rechnen, wenn sie liquide Anspruchsbegründungen - gegebenenfalls auch aus prozesstaktischen Gründen - und abwarten, wie sich das Gericht zu dem vorgebrachten Prozessstoff stellt (so OLG Rostock OLGR 2009, 215).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 120/10

    Rückforderung eines Entgelts für die Vermittlung von Männern mit deutscher

    Die Partei muss in einer ihr prozessuales Verhalten entschuldigenden Weise darlegen, warum sie ihr Vorbringen zurückgehalten hat (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 26.02.2008,1 U 20/08, OLGR Rostock 2009, 215f; Zöller/Gummer/Hessler, a.a.O., § 531 Rn. 31).
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